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Humanitäre Hilfe

Mitarbeiter des Roten Halbmonds warten im syrischen Deir ez-Zor auf Lebensmittelabwürfe, © WFP
Humanitäre Hilfe rettet Menschen, die durch Naturkatastrophen, Epidemien oder Konflikte in akute Not geraten sind. Das Auswärtige Amt kann humanitäre Hilfe im Ausland innerhalb von Stunden auf den Weg bringen.
Humanitäre Hilfe rettet Menschen, die durch Naturkatastrophen, Epidemien oder Konflikte in akute Not geraten sind. Das Auswärtige Amt kann humanitäre Hilfe im Ausland innerhalb von Stunden auf den Weg bringen.
Genf gilt als Hauptstadt der Humanitären Hilfe. Hier sitzen der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), die Internationale Organisation für Migration (IOM), die Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und zahlreiche weitere humanitäre Organisationen. Darüber hinaus ist Genf durch die Arbeit des IKRK und der Internationalen Völkerrechtskommission auch Zentrum der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts.
Humanitäre Hilfe wird häufig in einem schwierigen politischen Umfeld mit schlechter Sicherheitslage und unter hohem Zeitdruck geleistet. Gemeinsam mit anderen Geberländern setzt sich Deutschland dafür ein, dass die internationale humanitäre Hilfe humanitären Prinzipien verpflichtet bleibt:
- Der Grundsatz der Menschlichkeit gebietet, menschliches Leid wo immer möglich zu lindern und den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
- Der Grundsatz der Neutralität verbietet es, in Konfliktsituationen bestimmte Seiten zu bevorzugen. Die Wahrnehmung der Neutralität von Hilfsorganisationen ist entscheidend für den Zugang und die Sicherheit der Hilfeleistenden.
- Der Grundsatz der Unparteilichkeit besagt, dass sich die Hilfe allein nach der Bedürftigkeit richtet. Sie darf nicht diskriminieren.
- Der Grundsatz der Unabhängigkeit zieht eine Trennlinie zwischen humanitären Zielen einerseits und politischen, militärischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zielen andererseits.
- Der Bedarf der Hilfsempfänger wird nach objektiven Kriterien bestimmt.
- Nach dem Subsidiaritätsprinzip trägt zunächst die Regierung des betroffenen Staates die Verantwortung für den Schutz und die Versorgung ihrer Bevölkerung. Internationale Hilfe greift erst dann ein, wenn die Regierung dieser Aufgabe nicht mehr ausreichend nachkommen kann oder will.
- Schutz (etwa vor sexueller Gewalt oder Menschenhandel) ist zentraler und integraler Bestandteil der humanitären Hilfe.
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