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Der Globale Pakt für Flüchtlinge: Verantwortung tragen, Lasten teilen

UNHCR: Globaler Pakt für Flüchtlinge

UNHCR: Globaler Pakt für Flüchtlinge, © Inga Kjaer

22.11.2018 - Artikel

Große Fluchtbewegungen sind eine Herausforderung für alle Staaten. Sie können nur durch gemeinsame Anstrengungen bewältigt werden. Wie kann der Globale Flüchtlingspakt dazu beitragen? Was steht drin?

1. Was sind die Ziele des Globalen Flüchtlingspaktes?

Der Globale Flüchtlingspakt zielt auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in Flüchtlingsfragen ab. Die Staaten, die sich bisher gar nicht oder kaum im Flüchtlingskontext engagiert haben, sollen mehr Verantwortung übernehmen. Das bedeutet auch, dass Länder entlastet werden sollen, die bereits eine große Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen haben.

Daneben zielt der Flüchtlingspakt darauf ab, die Chancen und Möglichkeiten von Flüchtlingen zu verbessern, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich Bildung. Denn Flüchtlinge können nur einen positiven Beitrag in ihrem Aufnahmeland leisten, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen.

Viele Flüchtlinge wünschen sich nichts sehnlicher, als ohne Angst vor Verfolgung irgendwann wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können. Oftmals ist dies durch anhaltende Kriege und Konflikte in Herkunftsländern schwer möglich; sind frühere Lebensgrundlagen vollkommen zerstört. Ein  wichtiges Kernziel des Flüchtlingspaktes ist es daher, die Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer in Sicherheit und Würde zu verbessern.

Die Möglichkeiten, besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge, in sichere Drittstaaten zu bringen – Stichwort Resettlement - sollen durch den Flüchtlingspakt ebenfalls verbessert werden.


2. Ist der Globale Flüchtlingspakt rechtlich bindend?

Nein! Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist rechtlich nicht bindend. Er steht für den politischen Willen und das Bestreben der internationalen Gemeinschaft, die Zusammenarbeit und die Solidarität mit Flüchtlingen und betroffenen Aufnahmeländern zu verstärken. Die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt gewahrt. Der Flüchtlingspakt manifestiert keine neuen rechtlichen Verpflichtungen und spricht daher auch von freiwilligen Beiträgen. Damit legt Deutschland für sich auch weiterhin selbst fest, welcher Beitrag zum globalen Flüchtlingsschutz zu welchem Zeitpunkt angemessen ist. Die Situation von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden würde sich bei Umsetzung des Pakts und Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtungen in den meisten Mitgliedstaaten verbessern. Deutschland erfüllt alle wesentlichen Ziele des Pakts bereits heute; in vielen Punkten sogar auf höherem Niveau als vorgesehen.


3. Warum brauchen wir einen Flüchtlingspakt? Wir haben doch schon den Migrationspakt

Beide „Compacts“, der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration sowie der Globale Pakt zu Flüchtlingen haben ihren Ursprung in der New Yorker Erklärung vom September 2016. Das war es aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Die Pakte wurden in unterschiedlichen Prozessen ausgehandelt – beim Flüchtlingspakt unter der Führung von UNHCR. Dem liegt der Umstand zugrunde, dass Flüchtlinge und Migranten je unterschiedlichen Rechtsrahmen unterliegen. Man muss also klar zwischen Migranten und Flüchtlingen unterscheiden. Der Flüchtlingspakt bezieht sich ausschließlich auf Flüchtlinge – wie der Name schon sagt; also Menschen, die nach bestehendem Völkerrecht, regionalen rechtlichen Rahmenwerken oder nationalem Recht einen Schutzanspruch haben.


4. Kommen jetzt noch mehr Flüchtlinge nach Deutschland?

Der Globale Flüchtlingspakt ändert nichts an den Bedingungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Ein wichtiges Kernziel des Globalen Flüchtlingspaktes ist die Entlastung der großen Aufnahmeländer. 4 von 5 Flüchtlingen weltweit werden in ihren Heimatregionen in Entwicklungsländern bzw. Staaten mit mittlerem Einkommen beherbergt. Diese Länder sollen gezielt unterstützt werden, um die Flüchtlingsversorgung sicherstellen zu können und Flüchtlingen echte Perspektiven zu bieten - etwa durch Zugang zu Bildungsmöglichkeiten oder zum Arbeitsmarkt. Nur so kann man verhindern, dass Flüchtlinge sich gezwungen sehen, weiter zu ziehen, etwa nach Deutschland.


5. Was kostet uns der Globale Flüchtlingspakt?

Durch den Globalen Flüchtlingspakt entstehen keine verpflichtenden direkten Kosten für die Bundesregierung. Freiwillige Beiträge durch Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind davon unbenommen.


6. Was muss Deutschland denn dann leisten?

Deutschland leistet bereits seinen Beitrag. Zum einen als sechstgrößtes Flüchtlingsaufnahmeland. Zum anderen tragen wir als zweitgrößter Geber des UNHCR, als zweitgrößter humanitärer Geber weltweit und als im Kreis der DAC-Mitgliedstaaten zweitgrößter Geber der Entwicklungszusammenarbeit weltweit dazu bei, dass Bedürfnisse von Flüchtlingen gedeckt werden können. Außerdem enthält der Flüchtlingspakt keine Maßnahmen, die über das hinausgehen, was Deutschland ohnehin schon im Rahmen der Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anderer internationaler Abkommen umsetzt.


7. Warum brauchen wir den Globalen Flüchtlingspakt denn dann überhaupt?

Bislang herrscht ein Ungleichgewicht in der globalen internationalen Unterstützung für Flüchtlinge und Vertriebene. Derzeit beherbergen 10 Staaten alleine 80 % der weltweiten Flüchtlinge. Lediglich 15 Staaten fördern das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) substantiell mit mindestens 20 Mio. USD/Jahr (Deutschland 2017 mit ca. 477 Mio. USD). Die restlichen rund 180 Staaten engagieren sich derzeit nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß im Flüchtlingskontext.

Der Flüchtlingspakt formuliert erstmals konkrete Maßnahmen für eine gerechtere Verantwortungsteilung. Staaten sollen UNHCR und andere Akteure im humanitären und entwicklungspolitischen Bereich unterstützen, damit sie Flüchtlinge nahe ihrer Heimat schützen und versorgen können. Durch die eigene Aufnahme von Flüchtlingen sollen sie dazu beizutragen, dass nicht einige wenige Länder unverhältnismäßig viele Flüchtlinge aufnehmen müssen.


8. Wie steht es um die Sicherheitsanliegen der Aufnahmeländer?

Der Flüchtlingspakt erkennt die Sicherheitsanliegen der Aufnahmestaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen ausdrücklich an. Er enthält das Unterstützungsangebot des UNHCR, rasche individuelle Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen. Darüber hinaus sollen internationale Kapazitäten zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusungskriminalität gestärkt werden.


9. Müssten nicht Fluchtursachen besser bekämpft werden?

Der Globale Pakt zu Flüchtlingen nimmt Herkunftsländer sowie die internationale Gemeinschaft als Ganzes für die Minderung von Fluchtursachen in die Verantwortung. Bereits vorhandene rechtliche Grundsätze und Prinzipien sollen konsequent umgesetzt werden. Es liegt im deutschen Interesse, dass sich mehr Akteure als bisher bei der Minderung von Fluchtursachen engagieren, damit große Flüchtlingsbewegungen möglichst erst gar nicht entstehen.


10. Was passiert bei großen und plötzlich eintretenden Flüchtlingsbewegungen?

Im Rahmen einer Eventualplanung sollen mögliche Aufnahmeländer auf den Ernstfall vorbereitet werden. So sollen sie besser und schneller auf große Fluchtbewegungen reagieren und Flüchtlinge vor Ort besser versorgen können. Nur wenn potentielle Aufnahmeländer in die Lage versetzt werden, Flüchtlinge tatsächlich und schnell zu versorgen, sind diese nicht gezwungen, weiter zu flüchten.


Die Bundesregierung bekennt sich zum internationalen Flüchtlingsschutz und steht voll hinter den Ansätzen des Globalen Pakts für Flüchtlinge. Sie engagiert sich daher mit Nachdruck dafür, den Flüchtlingspakt mit einem starken Mandat in Kraft zu setzen und dann in der Praxis umzusetzen.

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