Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Der 39. Menschenrechtsrat tagt in Genf

Menschenrechtssaal XX, © UN Photo/Jean-Marc Ferré
Vom 10. bis 28. September 2018 tagt der 39. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Palais des Nations in Genf.
Unter dem Vorsitz des Präsidenten Vojislav Šuc werden die Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrat über die weltweite Menschenrechtssituation beraten und gemeinsam Resolutionen verabschieden, um zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte beizutragen. Deutschland ist seit Ende 2015 und noch bis Ende des Jahres 2018 Mitglied des Menschenrechtsrats, und nimmt daher nun zum letzten Mal als Mitglied teil Die Sitzung ist allerdings auch durch den Amtsantritt der neuen Hohen Kommissarin für Menschenrechte eine Besonderheit: Die ehemalige chilenische Präsidentin Michelle Bachelet, die erste Frau in diesem Amt in der Geschichte ihres Landes, wird zum ersten Mal als Hohe Kommissarin teilnehmen und sich so auch am ersten Sitzungstag zur weltweiten Menschenrechtslage äußern.
Bei der Sitzung im September stehen zahlreiche Krisen und Gewaltkonflikte im Vordergrund, darunter vor allem die anhaltende Lage in Myanmar, der Syrienkrieg, sowie die sich weiter zuspitzende Situation in Burundi. Auch politische Konflikte in Venezuela und Nicaragua sollen zur Sprache kommen. Aus deutscher Sicht wird zudem eine zusammen mit Spanien getragene Resolution für sicheres Trinkwasser und Sanitärversorgung eine zentrale Rolle spielen.
Zu Syrien wird Deutschland gemeinsam mit Frankreich, Italien, Jordanien, Kuwait, Marokko, Katar, Saudi-Arabien, der Türkei, und Großbritannien eine Resolution einbringen. Auch Jemen zählt, mit eine Resolution der arabischen Gruppe, in dieser Sitzung zu den Kernthemen.
Der Menschenrechtsrat trat im Jahr 2006 die Nachfolge der Kommission für Menschenrechte an und ist seitdem das Hauptorgan der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Die 47 Mitgliedsstaaten werden von der VN-Generalversammlung auf jeweils drei Jahre gewählt. Insgesamt tagt der Menschenrechtsrat dreimal jährlich über mehrere Wochen. Dem Rat stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um seinen Auftrag zu erfüllen. Hierzu zählen unter anderem das universelle Staatenüberprüfungsverfahren (UPR) sowie der Einsatz von Sonderberichterstattern und Untersuchungskommissionen. In der Vergangenheit konnten diese Mechanismen dazu beitragen, über Menschenrechtsverstöße aufzuklären und entsprechende Lösungen für schwierige Situationen zu finden.
Weitere Informationen zu den aktuellen Tagesordnungspunkten können unter folgendem Link abgerufen werden:
www.ohchr.org
Direktübertragung des Menschenrechtsrates:
webtv.un.org