Bundestagswahl am 23.02.2025: Informationen für deutsche Staatsangehörige
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.
Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Nähere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl, zur Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie zu den bei vorgezogenen Wahlen knappen Fristen finden Sie hier.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zum Thema Neuwahlen.