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Coronavirus / Covid-19: Weltweite Reisewarnung

Weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland

Weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, © AA

31.03.2020 - Artikel

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt. Sie müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantäne­maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechnen.

Konzertierte Rückholaktion für gestrandete Deutsche

Betroffene Deutsche finden ausführliche Informationen hier.

Die zahlreichen Verschärfungen von Ein- und Ausreisebestimmungen weltweit, haben in vielen Ländern zu einer deutlichen Reduzierung oder Einstellung des Flugverkehrs geführt. Die Bundesregierung will deutschen Touristen, die hierdurch im Ausland gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland ermöglichen. Hierfür hat die Bundesregierung bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt, die für Rückholungen aus Ländern bestimmt sind, in denen keine anderen Rückreisemöglichkeiten mehr bestehen. Weitere Informationen finden Betroffene hier.

Weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.

Zu den eingeführten vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark und den Reisebeschränkungen im außereuropäischen Luftverkehr  informiert das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite.

Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisen sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.

Reisende sollten auch die Reise- und Sicherheitshinweise konsultieren.

Was passiert bei Quarantänemaßnahmen im Ausland?

Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.

Die Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus. Reisende sollten daher die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während ihres Aufenthaltes im Ausland informiert halten - zum Beispiel über die Sicher Reisen-App oder über die Newsletter auf dieser Webseite.

Gesundheitliche Prävention und Behandlung

Auch im Ausland sollten Reisende die Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, die Nies- und Hustenetikette beachten. Empfehlungen, um eine mögliche Infektion zu vermeiden finden Reisende unter anderem in dem Merkblatt zum Coronavirus, beim Robert Koch-Institut oder der Weltgesundheitsorganisation sowie unter www.infektionsschutz.de.

Sollten Reisende Erkrankungssymptome habe, sollten Sie auch im Ausland telefonisch einen Arzt oder medizinische Einrichtung kontaktieren. Hierbei können unter anderem auch Reisebegleiter, das Reiseunternehmen oder das Hotel behilflich sein.

Was gilt für Einreisen nach Deutschland aus besonders betroffenen Ländern?

Deutschland hat am 17. März weitreichende Reisebeschränkungen im internationalen Luft- und Seeverkehr angeordnet. Dies betrifft den internationalen Luft- und Seeverkehr bei Reiseverbindungen, die Ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben. Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums verfügbar.

Am 15. März hat Deutschland vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark eingeführt. Einreisen sind hier für Deutsche, Personen mit Aufenthaltstitel für Deutschland, Berufspendler und für den Warenverkehr grundsätzlich möglich. Einzelheiten finden Sie hierzu auf der Internetseite der Bundespolizei.

Eine Einreisesperre für Reisende aus China oder andere Länder gibt es in Deutschland gegenwärtig nicht. Reisende aus China, Südkorea, Japan, dem Iran und Italien, die nicht unter die vorgenannten Reisebeschränkungen fallen, sind verpflichtet, auf Aussteigekarten Angaben zu ihrem Flug und zu ihrem Aufenthaltsort in den folgenden 30 Tagen nach Landung zu machen. Auch können bei Reisenden Informationen zur Symptomatik und Risikoexposition erfasst werden. Auffällige Personen können weiter befragt und gegebenenfalls untersucht werden.

Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen gemeinsam geprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und in mehreren Sprachen auch auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Wann kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden?

Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.

Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen.

Ausführliche Informationen zu Reiserücktritten finden Sie hier.

Was bedeutet der internationale Gesundheitsnotstand?

Die WHO hat am 30. Januar einen internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Das ist möglich, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind: es muss ein außergewöhnliches Ereignis vorliegen, das ernsthaft, plötzlich, ungewöhnlich oder unerwartet ist. Es muss die Gesundheit von Menschen auch über die Grenzen des betroffenen Staates gefährden und eine prompte internationale Reaktion erfordern können.

Seit dem 11. März bezeichnet die WHO den Ausbruch des Virus als „Pandemie“. Begründet wird dies zum einen mit der Geschwindigkeit und dem Ausmaß der Ausbreitung des Virus, zum anderen mit der Sorge, dass viele Staaten auf die Bedrohung durch das Virus nicht mit der politischen Verantwortung reagierten, die notwendig sei, um den Ausbruch unter Kontrolle zu bekommen. Die WHO ruft alle Staaten auf, ihre Maßnahmen aktiver Eingrenzung (containment) und Eindämmung (mitigation) zu intensivieren.

Einzelheiten zur Bedeutung der WHO bei der Bekämpfung von Krankheiten wie Covid-19 finden Sie hier.

Wie ist Deutschland auf Fälle von Erkrankungen im Inland vorbereitet?

Zu den auf deutscher Seite ergriffenen Maßnahmen informiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite.

Wo finde ich weitere Informationen?

Häufige Fragen zur weltweiten Reisewarnung und Rückholaktion#

www.zusammengegencorona.de

Reise- und Sicherheitshinweise

Merkblatt zum Coronavirus

Übersicht über die Informationsangebote der Bundesregierung

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

www.infektionsschutz.de

Robert Koch-Institut

Weltgesundheitsorganisation

Deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland

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